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Warum den Fischereischein? Wer in den Binnen- und Küstengewässern Schleswig-Holsteins fischen möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. In Schleswig- Holstein erhält in der Regel nur derjenige einen Fischereischein, der eine Fischereischeinprüfung erfolgreich abgelegt hat. Eine bestandene Fischereischeinprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines. In der Fischereischeinprüfung wird getestet, ob die für die Ausübung der Fischerei / Angelei erforderlichen Kenntnisse über die Fischarten, die Hege und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Vorschriften vorhanden sind. In Schleswig-Holstein wird die Fischereischeinprüfung unter Aufsicht des Landes vom Landessportfischerverband und vom Landesanglerverband durchgeführt.
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